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Behandlungspflege im Rahmen der Krankenversicherung |
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Medizinische Leistungen, die der Arzt nicht selbst ausführt, gehören zur Behandlungspflege. Das sind z.B. Messen von Blutdruck, Injektionen, Verbandswechsel, Medikamenten-, Wickel-, und Wundversorgung oder Unterstützung bei der Blutzuckerkontrolle. Damit grenzt sich die Behandlungspflege von der Grundpflege ab, die Unterstützung, Hilfe oder Übernahme bei der Verrichtung des täglichen Lebens meint.
Der Eigenanteil pro Verordnung durch den behandelnden Arzt liegt bei 10,- Euro (pro Quartal) und zusätzlich 10% der Leistungen für maximal 28 Tage im Jahr.
alle Hilfeleistungen zur Behandlungspflege
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