|
Pflegebedürftige Personen können Leistungen im Sinne der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dazu muss er oder sein gesetzlich bestimmter Vertreter einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei seiner Pflegekasse stellen. Pflegekassen sind immer an die Krankenkasse angegliedert, von dort wird man entsprechend weiter vermittelt.
Wir vom ambulanten Pflegedienst Schommer helfen Ihnen schnell, unkompliziert und kostenfrei bei der Antragstellung. Durch den Antrag auf Pflegebedürftigkeit wird der behandelnde Haus- und Facharzt von seiner Schweigepflicht entbunden, so dass sich schon vor dem Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Bild über die gesundheitliche Verfassung des Antragstellers gemacht werden kann.
Nach Abgabe des Antrages wird nach ca. sechs bis acht Wochen ein Begutachtungsbesuch des MDK durchgeführt. Ein Arzt oder eine Fachpflegekraft erstellt eine erste unverbindliche Einschätzung. Damit Leistungen gezahlt werden, muss eine bestimmte Zeit für pflegerische Verrichtungen aufgebracht werden:
| Pflegestufe |
Pflegerischer Mindest- aufwand pro Tag |
durchschn. Hauswirtschaftl. Aufwand pro Tag |
Mindestaufwand an Hilfebedarf pro Tag |
| |
|
|
|
| Stufe 1 |
45 Minuten |
mindestens 45 Minuten |
1 mal bei mindest. 2 Verrichtungen |
| Stufe 2 |
2 Stunden |
mindestens 60 Minuten |
3 mal |
| Stufe 3 |
4 Stunden |
mindestens 60 Minuten |
rund um die Uhr, regelmäßig, auch mehrfach Nachts |
Ca. vier bis sechs Wochen nach der Begutachtung trifft der endgültige Bescheid über die Einstufung in die Pflegeversicherung ein. Sollte dieser als nicht richtig empfunden werden, kann dagegen Einspruch eingelegt werden.
Bei vermehrter Pflegebedürftigkeit kann ein erneuter Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Die Zahlungen bei Einstufungen erfolgen rückwirkend ab Datum des gestellten Antrages.

Â
Â

Â
Â
Definition Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
|