Ambulanter Pflegedienst Kassel - Ambulanter Pflegedienst Schommer aus Kassel - Altenpflege, Krankenpflege und Tagespflege

<h1>Pflegedienste Kassel - Ambulanter Pflegedienst Schommer</h1> <h2>Ambulanter Pflegedienst Kassel</h2> Der ambulante Pflegedienst Schommer aus Kassel bietet einen umfangreichen Pflegeservice in den Bereichen Altenpflege, Krankenpflege und Tagespflege. Der ambulanter Pflegedienst Schommer unterst&uuml;tzt in allen Fragen der Pflegeversicherung und gibt umfassende Hilfe bei allen Antr&auml;gen. <h3>Pflegedienst Kassel</h3>Ziel des Pflegedienstes Schommer aus Kassel ist es, die zu pflegenden Menschen in ihrer gewohnten h&auml;uslichen Umgebung leben zu lassen und die Angeh&ouml;rigen zu entlasten. Freundliche und gut geschulte Mitarbeiter k&uuml;mmern sich liebevoll um die zu pflegenden Menschen. Beim ambulanten Pflegedienst Schommer steht der Mensch im Mittelpunkt. Fast 20 Jahre Erfahrung zeichnen den ambulanten Pflegedienst Schommer aus. Wichtig: Der ambulante Pflegedienst Schommer aus Kassel ist Vertragspartner aller Krankenkassen, Pflegekassen und des Sozialamtes! Sprechen Sie uns an! Wir vom ambulanten Pflegedienst Schommer aus Kassel bieten Ihnen jeden erdenklichen Service, der Ihnen die maximale Lebensqualität für Ihre individuelle Situation daheim ermöglicht: durch weitgehende Unterstützung in Ihrem Lebensraum, durch fachgerechte individuelle Pflege und Betreuung im Sinne der Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V und SGB XI) und hauswirtschaftlichen Hilfen, durch einen 24 Stunden Notruf-Service, durch gezielte Beratung und Schulung für Sie und Ihre Angehörigen, durch Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt und allen anderen an der Pflege und Betreuung Beteiligten, Pflegeberatungseinsätze innerhalb der Pflegestufen I-III (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Pflegedienst Kassel

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, die Angehörigen deutlich zu entlasten und den zu pflegenden Menschen ein möglichst freies und selbständiges Leben zu ermöglichen.
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Einstufung in die Pflegeversicherung PDF Drucken E-Mail

Einstufung in die PflegeversicherungPflegebedürftige Personen können Leistungen im Sinne der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dazu muss er oder sein gesetzlich bestimmter Vertreter einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei seiner Pflegekasse stellen. Pflegekassen sind immer an die Krankenkasse angegliedert, von dort wird man entsprechend weiter vermittelt.

Wir vom ambulanten Pflegedienst Schommer helfen Ihnen schnell, unkompliziert und kostenfrei bei der Antragstellung.
Durch den Antrag auf Pflegebedürftigkeit wird der behandelnde Haus- und Facharzt von seiner Schweigepflicht entbunden, so dass sich schon vor dem Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Bild über die gesundheitliche Verfassung des Antragstellers gemacht werden kann.

Nach Abgabe des Antrages wird nach ca. sechs bis acht Wochen ein Begutachtungsbesuch des MDK durchgeführt. Ein Arzt oder eine Fachpflegekraft erstellt eine erste unverbindliche Einschätzung.
Damit Leistungen gezahlt werden, muss eine bestimmte Zeit für pflegerische Verrichtungen aufgebracht werden:


Pflegestufe Pflegerischer Mindest-
aufwand pro Tag
durchschn. Hauswirtschaftl.
Aufwand pro Tag
Mindestaufwand
an Hilfebedarf pro Tag
Stufe 1 45 Minuten mindestens 45 Minuten 1 mal bei mindest. 2 Verrichtungen
Stufe 2 2 Stunden mindestens 60 Minuten 3 mal
Stufe 3 4 Stunden mindestens 60 Minuten rund um die Uhr, regelmäßig, auch mehrfach Nachts

Ca. vier bis sechs Wochen nach der Begutachtung trifft der endgültige Bescheid über die Einstufung in die Pflegeversicherung ein. Sollte dieser als nicht richtig empfunden werden, kann dagegen Einspruch eingelegt werden.

Bei vermehrter Pflegebedürftigkeit kann ein erneuter Antrag auf Höherstufung gestellt werden.
Die Zahlungen bei Einstufungen erfolgen rückwirkend ab Datum des gestellten Antrages.

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Definition Pflegebedürftigkeit:
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.