FAQ – Fragen und Antworten

Wird der Umbau der eigenen Wohnung gefördert?
Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit braucht, beruflich verhindert ist, wegen Urlaub fehlt oder selbst krank wird, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 1550,-Euro pro Jahr, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen.
Kann ich auch eine Pflegeschulung bekommen?
Wer Angehörige pflegt, kann an einem Pflegekurs seiner Pflegekasse teilnehmen. Diese Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung. Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Die Schulungen sollen darüber hinaus auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
Gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit dem 1. Januar 2009, nach § 7a SGBXI, gibt. Die Berater und Beraterinnen werden von den Pflegekassen gestellt um Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, die nötigen Informationen umfassend, individuell und unabhängig zu vermitteln. Es können aber auch externe Berater sein. Auf Wunsch findet die Beratung in der Wohnung des (potentiell) Pflegebedürftigen statt.
Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen und was zahlt die Kasse?
Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist. Die Kasse zahlt bis zu 2.400 Euro im Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen. Ein medizinisches Gutachten muss die Tatsache eines „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes“ feststellen.
Was versteht man unter Pflegehilfsmittel?
Alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln- einem Pflegebett, und Verbrauchsprodukten- Einmalhandschuhen und Betteinlagen.
Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden. Falls das nötige Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse erstattet wird, zahlt dann die Pflegekasse.
Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem?
Die Pflegekasse übernimmt die Anschluss- und Betriebskosten, falls die pflegebedürftige Person allein lebt.
Was ist Alzheimer?
Die Alzheimer-Krankheit ist die häufigste irreversible Demenzform. Sie ist eine degenerative Krankheit des Gehirns. In deren Verlauf werden die Nervenzellen des Gehirns zerstört. Von den ersten Symptomen bis zum Tod dauert die Krankheit durchschnittlich sieben Jahre. Ein nahezu unmerklicher Beginn ist charakteristisch für diese Krankheit.
Was ist Demenz?
Demenz ist der Oberbegriff für eine ganze Gruppe von Krankheiten. Das gemeinsame Merkmal dieser Krankheiten ist der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Sie äußert sich in Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, später ist zunehmend auch das Langzeitgedächtnis betroffen. Die Menschen verlieren im Laufe ihres Lebens die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. In den meisten Fällen ist diese Entwicklung unumkehrbar.
Wer darf einen Pflegevertrag kündigen?
Beide Parteien, der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen.
Was sollte ein Pflegevertrag beinhalten?
Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.
Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?
Die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen ausschließlich die Sachleistungen für die entsprechende Pflegestufe. Falls der Pflegebedürftige weitere Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss er diese selbst übernehmen.
Was sind Sachleistungen und wie viel übernimmt die Pflegeversicherung in welcher Pflegestufe?
Der Pflegeort ist bei dieser Fragestellung entscheidend- wird der Pflegebedürftige zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt oder in einem Heim? Der Pflegebedürftige bekommt in beiden Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht bar ausgezahlt. Die Leistungen eines Pflegedienstes oder des Heims werden direkt bezahlt. Der Pflegebedürftige bekommt „Sachleistungen“, die abhängig von den Pflegestufen eins, zwei und drei mit 450, 1100 und 1550 Euro bewertet sind.
Wo muss ich die Leistungen beantragen?
Die Leistungen können Sie bei der Pflegekasse, die ihrer eigenen Krankenkasse angegliedert ist, beantragen. Wir als Ambulanter Pflegedienst Schommer unterstützen Sie hierbei.
Wie zeitnah habe ich Anspruch auf Leistungen?
Es muss eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt sein. Aus der Pflegversicherung hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Leistungen.
Wie prüft der MDK?
Dem Prüfer ist es wichtig zu sehen, inwieweit und welche Dinge der Antragsteller selbst, in seiner Lebenssituation, erledigen kann. Der Prüfer ermittelt sowohl den Hilfsmittel- als auch den Medikamentenbedarf.
Wovon hängt es ab und wie erhält man die Pflegestufe?
Es wird davon anhängig gemacht, wie viel Hilfe der Betreffende im Alltag tatsächlich benötigt. Im Rahmen einer Prüfung des MDK, des „Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“, wird dabei eingeschätzt, für welche täglichen Verrichtungen Hilfebedarf besteht und wie hoch der notwendige Zeitaufwand für diese Verrichtungen ist.
Wie wird der Grad der Hilfebedürftigkeit berechnet?
Pflegestufe 0: Die Person hat eine "insgesamt eingeschränkte Alltagskompetenz" Pflegestufe 1: Die Person ist "erheblich Pflegebedürftig" Pflegestufe 2: Die Person ist "schwer pflegebedürftig" Pflegestufe 3: Die Person ist "schwerst pflegebedürftig"
Was bedeuten Pflegestufen und wie viele gibt es?
Pflegestufen sind Einstufungen in mehrere Kategorien, die den Schweregrad der Hilfebedürftigkeit wiedergeben. Es gibt drei Pflegestufen in der Pflegeversicherung. Hinzu kommt die sogenannte Pflegestufe 0. Härtefallregelungen werden dann relevant, sobald der Pflegebedürftige auf mehr Hilfe angewiesen ist als die Pflegestufe 3 vorsieht.
Was bedeutet es, wenn jemand “pflegebedürftig” ist?
Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine kranke oder behinderte Person ihren Alltag dauerhaft nicht selbstständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.
Ich pflege Angehörige, woher bekomme ich Unterstützung und Entlastung, wenn ich selber Hilfe brauche?
bei Beratungsstellen bei Kursen für pflegende Angehörige, die Ambulante Dienste anbieten durch Kombinationsleistungen zur Übernahme einzelner Verrichtungen, die bei Ambulanten Diensten gebucht werden können durch Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege durch Ambulante Dienste Hier berät Ihr ambulanter Pflegedienst Sie kompetent, unverbindlich und kostenfrei. Gemeinsam können individuelle Lösungen und Angebote für Sie und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen erarbeitet werden. Auch eine Vermittlung an weitere Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe ist mit dem weit reichenden Netzwerk Ambulanter Pflege meist einfach und unbürokratisch möglich.
Was bedeutet Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen?
In der Persönlichen Assistenz geht die Initiative von den betroffenen Menschen mit Pflege- bzw. weitergehenden Hilfebedarfen aus. Sie werden aktiv, übernehmen Verantwortung für sich und wählen die Form der Unterstützung nach ihren Bedürfnissen und Vorstellungen selbst aus. Sie kaufen als Verbraucher oder Kunde Dienstleistungen bei Pflege- und/oder Assistenzdiensten ein oder organisieren sie selbst, indem sie mit Fach- oder Anlernkräften ein legales Beschäftigungsverhältnis eingehen. Sie bestimmen selbst: wer (Frau oder Mann, NichtraucherIn oder RaucherIn, mit oder ohne Führerschein) wo (zuhause, in der Schule, am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, in der Freizeit, beim Ehrenamt u.a.), wann, welche Hilfeleistung (Grundpflege, Haushaltshilfe, Eingliederungshilfe, Schul-, Studien- oder Arbeitsassistenz, Kommunikationshilfe, Begleitung usw.) für sie erbringt. Insbesondere Menschen mit Behinderungen wählen diese Form, um ihren Assistenzbedarf - der häufig über die durch die Pflegeversicherung definierte Häusliche Pflege hinausreicht - zu decken und so am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Was ist häusliche Krankenpflege?
Ärztlich verordnete Behandlungspflege, die von den Krankenkassen übernommen wird.
Wo gibt es finanzielle Unterstützung?
Ihr Ambulanter Dienst berät sie kompetent über Finanzierungsmöglichkeiten der Ambulanten Pflege oder Persönlichen Assistenz. Folgende Kostenträger stehen zur Verfügung: Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt max. bis zur Sachleistungsgrenze in der jeweiligen Pflegestufe Die Krankenversicherung (SGB V) zahlt Behandlungspflege mit geringem Eigenanteil und Haushaltshilfen in besonderen Fällen andere Sozialleistungsträger (Berufsgenossenschaften, Versorgungsamt) Private Vorsorgeversicherungen (Private Unfallversicherung, Pflegezusatzversicherung) Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zur Pflege) Bedürftigkeit
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten der Pflege durch einen ambulanten Pflege- oder Assistenzdienst richten sich in erster Linie nach dem Umfang der Leistungen, die abgerufen werden. Je höher der Pflegebedarf ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der maximale Kostenbeitrag der Pflegeversicherung in der entsprechenden Pflegestufe voll ausgeschöpft wird und der/die Pflegebedürftige selbst einen Eigenanteil übernehmen muss. Ambulante Pflegedienste rechnen i.d.R. die von Ihnen erbrachten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen nach Leistungsmodulen ab, Assistenzdienste für Menschen mit Behinderungen i.d.R. nach Zeit. Wir erarbeiten für Sie aufgrund eines individuellen Beratungsgespräches einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag. Damit erhalten Sie einen Überblick, welche Kosten entstehen, welche Beträge von der Pflegekasse übernommen werden, ob noch ein Anteil für pflegende Angehörige zur Verfügung steht oder ob ggfs. eigene Zuzahlungen notwendig werden.
Was ist Häusliche Pflege?
Häusliche Pflege oder auch so genannte Ambulante Pflege hilft Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, auch mit physischen oder psychischen Einschränkungen in der gewohnten und vertrauten Umgebung zu bleiben. Dort, wo Einschränkungen unterschiedlicher Natur und Qualität das Leben zu Hause erschweren oder gar unmöglich machen, setzt die Ambulante Pflege ein, diese verlorenen Fähigkeiten zurück zu erlangen oder diese durch die Hilfe von Pflegefachkräften zu kompensieren. Je nach Bedarf und individuellem Maßstab wird Grundpflege nach Pflegeversicherungsgesetz oder Behandlungspflege nach Krankenversicherungsgesetz erbracht. Die Hilfe im täglichen Leben erstreckt sich dabei von 1 Mal in der Woche bis zu 8 Mal oder öfter am Tag mit einem Höchstmaß an Individualität. Auch eine nächtliche Betreuung ist möglich. Aber nicht allein Pflege und Betreuung sind Kompetenzen der Ambulanten Pflege. Auch individuelle Beratung und Schulungen können hier abgerufen werden.
Was leisten eigentlich Ambulante Dienste?
Sie leisten für ältere, kranke oder behinderte Menschen die notwendigen Hilfen, um in der vertrauten Wohnumgebung zu bleiben Sie entlasten pflegende Angehörige, damit diese sich nicht überfordern Sie informieren, beraten und sind Ansprechpartner für die Bereiche Häusliche Pflege und Persönliche Assistenz Sie leisten in Notsituationen schnelle Hilfe, um Krankenhausaufenthalte oder gar einen Umzug in ein Pflegeheim zu verhindern. In dringenden Fällen sind sie rund-um-die-Uhr zu erreichen Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ohne familiäre Unterstützung leben und auf Hilfe angewiesen sind, weiter selbständig in Ihrer Wohnung bleiben können Sie erbringen Leistungen wie: - Grundpflege und Behandlungspflege - Haushaltshilfe, - Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen
Ich habe einen demenzerkrankten (altersverwirrten) Angehörigen und komme an meine Grenzen. Welche Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung gibt es?
Die Pflegeversicherung bietet gerade zur Unterstützung pflegender Angehöriger von an Demenz erkrankten Menschen besondere Unterstützung. Das so genannte Pflegestärkungsgesetz bietet für Beaufsichtigung und Betreuung des vorgenannten Personenkreises seine zusätzliche Unterstützung von 1.248 € bzw. 2.4480 € pro Jahr. Ambulante Dienste bieten häufig individuelle Beratung an. Daneben führen Ambulante Dienste Pflegekurse für Angehörige durch. Die Kosten für derartige Kurse übernimmt bei Einstufung in eine Pflegestufe zumeist die Pflegeversicherung. Es gibt in Kassel einige Selbsthilfegruppen, die kommunale Beratungsstelle "ÄLTER WERDEN" und ZEDA - Zentrum für Menschen mit Demenz und Angehörige, die alle unabhängig und mit viel Sachkompetenz beraten und weiterhelfen. Einzelne Dienste bieten Kurse, abgestimmt auf pflegende Angehörige von an Demenz erkrankter Menschen mehrmals im Jahr an. Sollten Sie einmal Zeit für sich in Anspruch nehmen wollen, sei es einmal in der Woche oder für einen Urlaub, können wir Ihnen mit unserem Personal helfend zur Seite stehen und in den meisten Fällen eine Betreuung oder Pflege, eine sogenannte Verhinderungspflege in Ihrer Abwesenheit organisieren und durchführen. Bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die Pflegekassen sind wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich.
Ich habe eine Behinderung, will aber nicht ins Heim. Was kann ich tun?
Alle notwendigen Hilfen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die in einer eigenen Wohnung leben wollen, sind bei Ambulanten Diensten zu erhalten. Je nach Art der Behinderung, persönlichen und beruflichen Lebensumständen können dies sein: Hilfe bei der Grundpflege, wie Aufstehen, Waschen, Anziehen, Toilettengang Haushaltshilfe, wie Einkaufen, Kochen, Saubermachen, Wäschepflege Eingliederungshilfe, wie Begleitung und Hilfe bei außerhäuslichen Aktivitäten in Freizeit, Ehrenamt und bei kulturellen Veranstaltungen Arbeitsassistenz für Berufstätige mit Behinderung Bei behinderten Menschen kommen oft mehrere Bedarfe zusammen. Um diese alle zu befriedigen eignet sich die Persönliche Assistenz. Herbei bestimmen Menschen mit Behinderung selbst darüber, wer, wann, wo und wie die notwendigen Hilfen für sie erbringt. Ab 2008 besteht im Rahmen des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch darauf, Leistungen unterschiedlicher Kostenträger in Form eines Geldbudgets zu erhalten, um sich damit Dienstleistungen bei Ambulanten Diensten einzukaufen bzw. sich diese durch legale Anstellung von Assistenzkräften selbst zu organisieren.
Meine Eltern werden zunehmend hilfebedürftig, wollen aber auf keinen Fall in ein Pflegeheim. Was kann ich tun?
Es gibt viele Möglichkeiten mit Unterstützung in der eigenen Wohnung zu bleiben, dazu zählen: Wohnraumanpassung (Rampen, Türverbreiterung, ebenerdige Dusche u.a.) Einsatz von Hilfsmitteln (Haltegriffe, Badewannenlifter, Lifter, höhenverstellbares Bett, Rollator, Rollstuhl usw.) Angehörige übernehmen die notwendigen Hilfen bei der Pflege und im Haushalt Bei zunehmendem Hilfe- und Pflegebedarf Unterstützung von außen dazu holen, z.B. durch Ambulante Dienste und/oder die legale Anstellung einer Hilfe im Haushalt. Eine Alternative zum Pflegeheim bieten möglicherweise auch Wohngruppen oder andere alternative Einrichtungen für pflegebedürftige und demente Menschen.