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Bereits am 14.03.2008 hatte der Bundesrat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen, welches erstmals höhere Leistungsbeträge für die Pflegeversicherten für die Zeit ab 01.07.2008 vorsah. Mit diesem Gesetz wurde beschlossen, dass die verschiedenen Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung auch zum 01.01.2012 erhöht werden. Damit stehen ab Januar 2012 den Pflegebedürftigen höhere Leistungen zur Verfügung.
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Liebe Kunden,
wir laden Sie recht herzlich zu unserer Weihnachtsfeier ein. Wir würden uns freuen, Sie am
08.12.2011 ab 14:30 Uhr im Bürgerhaus Jungfernkopf, Wegmannstraße 50
in geselliger Runde mit Kaffee und Kuchen begrüßen zu dürfen.
Liebe Grüße, Ihr Team vom Ambulanten Pflegedienst Schommer |
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Seit dem 1. Juli 2008 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Auszeit vom Job, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen möchten.
Die Freistellungszeit umfasst in der Regel maximal sechs Monate. Auch kürzere Pflegezeiten sind möglich. Die Betroffenen müssen dem Arbeitgeber die Pflegepause zehn Tage vor deren Beginn "ankündigen" und zugleich erklären, für welchen Zeitraum die Pflegezeit in Anspruch genommen werden soll.
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Am 24. September von 10 bis 19 Uhr findet das große Ochsengrillen statt.
Kommen Sie auf den Parkplatz beim Tegut am Jungernkopf (Zum Hirtenkamp 1)
Für die Kinder wird eine Hüpfburg aufgebaut sein, es gibt außerdem frisch gezapftes Bier, Kaffee, Brezeln, Bratwurst und Waffeln. |
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Zeiten der Angehörigenpflege zählen unter Umständen für die Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen für die Pflege aus ihrem Job ausgestiegen sind. Vielmehr kommt es vor allem darauf an, wie stark sie durch die Pflege in Anspruch genommen werden. Wenn die Pflege wöchentlich weniger als 14 Stunden in Anspruch nimmt, gilt die Pflegezeit nicht als versicherungspflichtig - dann erwirbt man also auch keine Ansprüche an die Rentenversicherung.
Bei 14 und mehr Pflegestunden erhöht die Pflege die spätere Rente. Um wie viel, das hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
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