Ambulanter Pflegedienst Kassel - Ambulanter Pflegedienst Schommer aus Kassel - Altenpflege, Krankenpflege und Tagespflege

<h1>Pflegedienste Kassel - Ambulanter Pflegedienst Schommer</h1> <h2>Ambulanter Pflegedienst Kassel</h2> Der ambulante Pflegedienst Schommer aus Kassel bietet einen umfangreichen Pflegeservice in den Bereichen Altenpflege, Krankenpflege und Tagespflege. Der ambulanter Pflegedienst Schommer unterst&uuml;tzt in allen Fragen der Pflegeversicherung und gibt umfassende Hilfe bei allen Antr&auml;gen. <h3>Pflegedienst Kassel</h3>Ziel des Pflegedienstes Schommer aus Kassel ist es, die zu pflegenden Menschen in ihrer gewohnten h&auml;uslichen Umgebung leben zu lassen und die Angeh&ouml;rigen zu entlasten. Freundliche und gut geschulte Mitarbeiter k&uuml;mmern sich liebevoll um die zu pflegenden Menschen. Beim ambulanten Pflegedienst Schommer steht der Mensch im Mittelpunkt. Fast 20 Jahre Erfahrung zeichnen den ambulanten Pflegedienst Schommer aus. Wichtig: Der ambulante Pflegedienst Schommer aus Kassel ist Vertragspartner aller Krankenkassen, Pflegekassen und des Sozialamtes! Sprechen Sie uns an! Wir vom ambulanten Pflegedienst Schommer aus Kassel bieten Ihnen jeden erdenklichen Service, der Ihnen die maximale Lebensqualität für Ihre individuelle Situation daheim ermöglicht: durch weitgehende Unterstützung in Ihrem Lebensraum, durch fachgerechte individuelle Pflege und Betreuung im Sinne der Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V und SGB XI) und hauswirtschaftlichen Hilfen, durch einen 24 Stunden Notruf-Service, durch gezielte Beratung und Schulung für Sie und Ihre Angehörigen, durch Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt und allen anderen an der Pflege und Betreuung Beteiligten, Pflegeberatungseinsätze innerhalb der Pflegestufen I-III (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Pflegedienst Kassel

Wir unterstützen Sie und geben Ihnen Hilfe bei der Antragstellung an die Pflegekassen, Krankenkassen und an das Sozialamt.
Start Neuigkeiten
Änderungen soziale Pflegeversicherung 2012 PDF Drucken E-Mail

Soziale Pflegeversicherung 2012Bereits am 14.03.2008 hatte der Bundesrat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen, welches erstmals höhere Leistungsbeträge für die Pflegeversicherten für die Zeit ab 01.07.2008 vorsah. Mit diesem Gesetz wurde beschlossen, dass die verschiedenen Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung auch zum 01.01.2012 erhöht werden. Damit stehen ab Januar 2012 den Pflegebedürftigen höhere Leistungen zur Verfügung.

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Weihnachtsfeier PDF Drucken E-Mail

WeihnachtsfeierLiebe Kunden,

wir laden Sie recht herzlich zu unserer Weihnachtsfeier ein. Wir würden uns freuen, Sie am

08.12.2011 ab 14:30 Uhr
im Bürgerhaus Jungfernkopf, Wegmannstraße 50

in geselliger Runde mit Kaffee und Kuchen begrüßen zu dürfen.

Liebe Grüße, Ihr Team vom Ambulanten Pflegedienst Schommer

 
Pflegezeit PDF Drucken E-Mail

PflegezeitSeit dem 1. Juli 2008 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Auszeit vom Job, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen möchten.

Die Freistellungszeit umfasst in der Regel maximal sechs Monate. Auch kürzere Pflegezeiten sind möglich. Die Betroffenen müssen dem Arbeitgeber die Pflegepause zehn Tage vor deren Beginn "ankündigen" und zugleich erklären, für welchen Zeitraum die Pflegezeit in Anspruch genommen werden soll.

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Großes Ochsengrillen am Jungfernkopf

Ochsengrillen am JungfernkopfAm
24. September
von 10 bis 19 Uhr
findet das
große Ochsengrillen
statt.

Kommen Sie auf den Parkplatz beim Tegut am Jungernkopf (Zum Hirtenkamp 1)

Für die Kinder wird eine Hüpfburg aufgebaut sein, es gibt außerdem frisch gezapftes Bier, Kaffee, Brezeln, Bratwurst und Waffeln.

 
Rentenanspruch für Pflegende 2011 PDF Drucken E-Mail

Rentenanspruch für Pflegende 2011Zeiten der Angehörigenpflege zählen unter Umständen für die Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen für die Pflege aus ihrem Job ausgestiegen sind. Vielmehr kommt es vor allem darauf an, wie stark sie durch die Pflege in Anspruch genommen werden.
Wenn die Pflege wöchentlich weniger als 14 Stunden in Anspruch nimmt, gilt die Pflegezeit nicht als versicherungspflichtig - dann erwirbt man also auch keine Ansprüche an die Rentenversicherung.

Bei 14 und mehr Pflegestunden erhöht die Pflege die spätere Rente. Um wie viel, das hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

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