Seit dem 1. Juli 2008 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Auszeit vom Job, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen möchten. Die Freistellungszeit umfasst in der Regel maximal sechs Monate. Auch kürzere Pflegezeiten sind möglich. Die Betroffenen müssen dem Arbeitgeber die Pflegepause zehn Tage vor deren Beginn "ankündigen" und zugleich erklären, für welchen Zeitraum die Pflegezeit in Anspruch genommen werden soll. Gilt der Rechtsanspruch für alle Betriebe? Nein, Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat.   Sind auch...

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