Betreuung in der Häuslichkeit

Hierbei geht es um die weiterführende Unterstützung in Ihren eigenen vier Wänden. Ein Teil der Leistung kann die stundenweise Betreuung (auch als Leistung der Pflegeversicherung) sein.

Finanzieren lassen sich diese Leistungen im Rahmen der Ansprüche nach §45b SGB XI mit pauschal 125,00 Euro monatlich.

Diese Leistungen können also ebenfalls entweder im Rahmen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen oder mit uns auf privater Basis vereinbart werden:

  • Stundenweise Betreuung, ganz nach Ihrem Wunsch und Bedarf
  • Begleitung alltäglicher Tätigkeiten (Spaziergang, auf den Friedhof gehen, usw.)
  • Unterstützung bei Aktivitäten (Planen und Durchführen von Arztbesuchen, Theater, Kino, usw.)
  • Gemeinsame Unterhaltung (vorlesen, spielen, singen, basteln, usw.)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (gemeinsames Kochen, Backen, Reinigen der Wohnung, usw.)
  • Organisatorische Hilfestellung (Behördengänge, Begleitung zur Bank, Anträge stellen, usw.)
  • Kognitives Leistungstraining