Gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung?

Gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung?

Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit dem 1. Januar 2009, nach § 7a SGBXI, gibt. Die Berater und Beraterinnen werden von den Pflegekassen gestellt um Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, die nötigen Informationen umfassend, individuell und unabhängig zu vermitteln.

Es können aber auch externe Berater sein. Auf Wunsch findet die Beratung in der Wohnung des (potentiell) Pflegebedürftigen statt.