Betreuung

Hierbei geht es um die weiterführende Unterstützung in Ihren eigenen vier Wänden. Ein Teil der Leistung kann die stundenweise Betreuung (auch als Leistung der Pflegeversicherung) sein. Finanzieren lassen sich diese Leistungen im Rahmen der Ansprüche nach § 45b SGB XI mit pauschal 125,00 Euro monatlich.

Diese Leistungen können also ebenfalls entweder im Rahmen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden oder mit uns auf privater Basis vereinbart werden.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung
  • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
  • Zusätzliche Angebote von Betreuungsgruppen, z. B. für Alzheimerpatienten
  • Beaufsichtigen, um pflegende Angehörige zu entlasten
  • Training von Alltagskompetenzen und von tagesstrukturierenden Maßnahmen
  • Begleitung bei Behördengängen oder zu Veranstaltungen
  • Begleitung beim Besuch des Friedhofs, eines Theaters, Museumsbesuch, Kinovorstellung
  • Anregung und Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakte
  • Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und/oder der Gesellschaftsfähigkeit
  • Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung und der verbesserten Selbstständigkeit

Jeder Pflegebedürftige erhält von der Pflegekasse einen Grundbedarf von monatlich 125,00 Euro.

Dieser Betrag ist ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu verwenden. Der Betrag wird nicht wie das Pflegegeld von der Pflegekasse bar ausgezahlt, sondern nur gegen Vorlage von Rechnungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet. Über eine Abtretungserklärung können wir, der Ambulante Pflegedienst Schommer, direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Der Betrag von 125,00 Euro monatlich verfällt nicht. Er kann in das jeweils nächste Halbjahr übertragen werden!

Ihre direkte Ansprechpartner

Tel. 05 61 / 50 61 73 – 10
E-mail schreiben

Unsere Leistungen im Überblick

  • Stundenweise Betreuung, ganz nach Ihrem Wunsch und Bedarf
  • Begleitung alltäglicher Tätigkeiten (Spaziergang, auf den Friedhof gehen)
  • Unterstützung bei Aktivitäten (Planung und Durchführung von Arztbesuchen, Theater, Kino, usw.)
  • Gemeinsame Unterhaltung (vorlesen, spielen, singen, basteln, usw.)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (gemeinsames Kochen, Backen, Reinigen der Wohnung, usw.)
  • Organisatorische Hilfestellung (Behördengänge, Begleitung zur Bank, Anträge stellen, usw.)
  • Kognitives Leistungstraining