Der Begriff Grundpflege bezieht sich hier auf einen Leistungskomplex der Pflegeversicherung.
Damit ist die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege (Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung), Ernährung (Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme) und Mobilität (Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung), also Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI gemeint.
Bitte beachten Sie: In der häuslichen Krankenpflege nach SGB V gibt es ebenfalls Leistungen, die als Grundpflege bezeichnet werden.
Ihr direkter Ansprechpartner ist
Katja Mock
Pflegedienstleitung
Tel. 05 61 / 50 61 73 – 23
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Grundpflege
Leistungsbeschreibung und Vergütungsregelung im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen in Hessen