Die Kosten der Pflege durch einen ambulanten Pflege- oder Assistenzdienst richten sich in erster Linie nach dem Umfang der Leistungen, die abgerufen werden. Je höher der Pflegebedarf ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der maximale Kostenbeitrag der Pflegeversicherung in der entsprechenden Pflegestufe voll ausgeschöpft wird und der/die Pflegebedürftige selbst einen Eigenanteil übernehmen muss. Ambulante Pflegedienste rechnen i.d.R. die von Ihnen erbrachten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen nach Leistungsmodulen ab, Assistenzdienste für Menschen mit Behinderungen i.d.R. nach Zeit.
Wir erarbeiten für Sie aufgrund eines individuellen Beratungsgespräches einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag.
Damit erhalten Sie einen Überblick, welche Kosten entstehen, welche Beträge von der Pflegekasse übernommen werden, ob noch ein Anteil für pflegende Angehörige zur Verfügung steht oder ob ggfs. eigene Zuzahlungen notwendig werden.