Ambulanter Pflegedienst Kassel - Ambulanter Pflegedienst Schommer aus Kassel - Altenpflege, Krankenpflege und Tagespflege

<h1>Pflegedienste Kassel - Ambulanter Pflegedienst Schommer</h1> <h2>Ambulanter Pflegedienst Kassel</h2> Der ambulante Pflegedienst Schommer aus Kassel bietet einen umfangreichen Pflegeservice in den Bereichen Altenpflege, Krankenpflege und Tagespflege. Der ambulanter Pflegedienst Schommer unterst&uuml;tzt in allen Fragen der Pflegeversicherung und gibt umfassende Hilfe bei allen Antr&auml;gen. <h3>Pflegedienst Kassel</h3>Ziel des Pflegedienstes Schommer aus Kassel ist es, die zu pflegenden Menschen in ihrer gewohnten h&auml;uslichen Umgebung leben zu lassen und die Angeh&ouml;rigen zu entlasten. Freundliche und gut geschulte Mitarbeiter k&uuml;mmern sich liebevoll um die zu pflegenden Menschen. Beim ambulanten Pflegedienst Schommer steht der Mensch im Mittelpunkt. Fast 20 Jahre Erfahrung zeichnen den ambulanten Pflegedienst Schommer aus. Wichtig: Der ambulante Pflegedienst Schommer aus Kassel ist Vertragspartner aller Krankenkassen, Pflegekassen und des Sozialamtes! Sprechen Sie uns an! Wir vom ambulanten Pflegedienst Schommer aus Kassel bieten Ihnen jeden erdenklichen Service, der Ihnen die maximale Lebensqualität für Ihre individuelle Situation daheim ermöglicht: durch weitgehende Unterstützung in Ihrem Lebensraum, durch fachgerechte individuelle Pflege und Betreuung im Sinne der Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V und SGB XI) und hauswirtschaftlichen Hilfen, durch einen 24 Stunden Notruf-Service, durch gezielte Beratung und Schulung für Sie und Ihre Angehörigen, durch Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt und allen anderen an der Pflege und Betreuung Beteiligten, Pflegeberatungseinsätze innerhalb der Pflegestufen I-III (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Pflegedienst Kassel

Der ambulante Pflegedienst Schommer ist Vertragspartner aller Krankenkassen, Pflegekassen und des Sozialamtes!
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Rentenanspruch für Pflegende 2011 PDF Drucken E-Mail

Rentenanspruch für Pflegende 2011Zeiten der Angehörigenpflege zählen unter Umständen für die Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen für die Pflege aus ihrem Job ausgestiegen sind. Vielmehr kommt es vor allem darauf an, wie stark sie durch die Pflege in Anspruch genommen werden.
Wenn die Pflege wöchentlich weniger als 14 Stunden in Anspruch nimmt, gilt die Pflegezeit nicht als versicherungspflichtig - dann erwirbt man also auch keine Ansprüche an die Rentenversicherung.

Bei 14 und mehr Pflegestunden erhöht die Pflege die spätere Rente. Um wie viel, das hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

 

•von der Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft ist und

•von der Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Pflegestunden.

Die Werte gehen aus der unten stehenden Tabelle hervor. Wer beispielsweise ein Jahr lang einen Angehörigen mit Pflegestufe II pro Woche 21 Stunden pflegt und in den alten Bundesländern lebt, wird für die Rente genauso eingestuft wie ein Arbeitnehmer mit Bruttoeinkünften von 1.362,67 Euro. Für die spätere Rente bringt dies - in heutigen Preisen - ein Plus von 14,69 Euro pro Monat.

Höchstens 30 Stunden erwerbstätig

Wenn die Pflegezeit bei der Rente anerkannt werden soll, dürfen Pflegepersonen allerdings höchstens 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein. Wer (teilzeit-) erwerbstätig ist und nebenher pflegt, erwirbt doppelte Rentenansprüche: Aus seinem Arbeitsverhältnis und als Pflegeperson. Voraussetzung der Anerkennung der Pflegezeit als versicherungspflichtig ist nicht, dass der Betroffene überhaupt seine Arbeitszeit verringert hat. Auch für jemanden, der zuletzt Teilzeit gearbeitet hat oder überhaupt nicht erwerbstätig war, zählt die Pflegezeit bei der Rente - soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Rentenmitteilungen

Am Ende jeden Jahres erhalten Pflegepersonen von der Pflegekasse eine Jahresbescheinigung über die abgeführten Beiträge. Damit kann man später kontrollieren, ob im Versicherungsverlauf, den die Rentenversicherung zusendet, die Pflegezeiten korrekt erfasst sind.

So viel ist die Pflege 2011 für die Rente wert:

Rentenzeit und Pflege

Rentenzeit und Pflege

Quelle: Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See