FAQs Archives: "Kosten"
Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?
Die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen ausschließlich die Sachleistungen für die entsprechende Pflegestufe. Falls der Pflegebedürftige weitere Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss er diese selbst übernehmen.
Was sollte ein Pflegevertrag beinhalten?
Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.
Wer darf einen Pflegevertrag kündigen?
Beide Parteien, der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen.
Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem?
Die Pflegekasse übernimmt die Anschluss- und Betriebskosten, falls die pflegebedürftige Person allein lebt.
Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden. Falls das nötige Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse erstattet wird, zahlt dann die Pflegekasse.
Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen und was zahlt die Kasse?
Zusätzliche Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung neben der Pflege notwendig ist. Die Kasse zahlt bis zu 2.400 Euro im Jahr. Der nicht verbrauchte Betrag wird ins kommende Jahr übertragen. Ein medizinisches Gutachten muss die Tatsache eines „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes“ feststellen.
Wird der Umbau der eigenen Wohnung gefördert?
Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen. Sie bezuschusst Umbaumaßnahmen und falls ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich ist, so stellt sie auch Gelder für den Umzug zur Verfügung.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten der Pflege durch einen ambulanten Pflege- oder Assistenzdienst richten sich in erster Linie nach dem Umfang der Leistungen, die abgerufen werden. Je höher der Pflegebedarf ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der maximale Kostenbeitrag der Pflegeversicherung in der entsprechenden Pflegestufe voll ausgeschöpft wird und der/die Pflegebedürftige selbst einen Eigenanteil übernehmen muss. Ambulante Pflegedienste rechnen i.d.R. die von Ihnen erbrachten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen nach Leistungsmodulen ab, Assistenzdienste für Menschen mit Behinderungen i.d.R. nach Zeit.
Wir erarbeiten für Sie aufgrund eines individuellen Beratungsgespräches einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag.
Damit erhalten Sie einen Überblick, welche Kosten entstehen, welche Beträge von der Pflegekasse übernommen werden, ob noch ein Anteil für pflegende Angehörige zur Verfügung steht oder ob ggfs. eigene Zuzahlungen notwendig werden.
Wo gibt es finanzielle Unterstützung?
Ihr Ambulanter Dienst berät sie kompetent über Finanzierungsmöglichkeiten der Ambulanten Pflege oder Persönlichen Assistenz. Folgende Kostenträger stehen zur Verfügung:
Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt max. bis zur Sachleistungsgrenze in der jeweiligen Pflegestufe
Die Krankenversicherung (SGB V) zahlt Behandlungspflege mit geringem Eigenanteil und Haushaltshilfen in besonderen Fällen
andere Sozialleistungsträger (Berufsgenossenschaften, Versorgungsamt)
Private Vorsorgeversicherungen (Private Unfallversicherung, Pflegezusatzversicherung)
Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zur Pflege) Bedürftigkeit
Wie zeitnah habe ich Anspruch auf Leistungen?
Es muss eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt sein. Aus der Pflegversicherung hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Leistungen.