FAQs Archives: "Kosten"
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten der Pflege durch einen ambulanten Pflege- oder Assistenzdienst richten sich in erster Linie nach dem Umfang der Leistungen, die abgerufen werden. Je höher der Pflegebedarf ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der maximale Kostenbeitrag der Pflegeversicherung in der entsprechenden Pflegestufe voll ausgeschöpft wird und der/die Pflegebedürftige selbst einen Eigenanteil übernehmen muss. Ambulante Pflegedienste rechnen i.d.R. die von Ihnen erbrachten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen nach Leistungsmodulen ab, Assistenzdienste für Menschen mit Behinderungen i.d.R. nach Zeit.
Wir erarbeiten für Sie aufgrund eines individuellen Beratungsgespräches einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag.
Damit erhalten Sie einen Überblick, welche Kosten entstehen, welche Beträge von der Pflegekasse übernommen werden, ob noch ein Anteil für pflegende Angehörige zur Verfügung steht oder ob ggfs. eigene Zuzahlungen notwendig werden.
Wo gibt es finanzielle Unterstützung?
Ihr Ambulanter Dienst berät sie kompetent über Finanzierungsmöglichkeiten der Ambulanten Pflege oder Persönlichen Assistenz. Folgende Kostenträger stehen zur Verfügung:
Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt max. bis zur Sachleistungsgrenze in der jeweiligen Pflegestufe
Die Krankenversicherung (SGB V) zahlt Behandlungspflege mit geringem Eigenanteil und Haushaltshilfen in besonderen Fällen
andere Sozialleistungsträger (Berufsgenossenschaften, Versorgungsamt)
Private Vorsorgeversicherungen (Private Unfallversicherung, Pflegezusatzversicherung)
Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zur Pflege) Bedürftigkeit