FAQs Archives: "Kosten"
Wo gibt es finanzielle Unterstützung?
Ihr Ambulanter Dienst berät sie kompetent über Finanzierungsmöglichkeiten der Ambulanten Pflege oder Persönlichen Assistenz. Folgende Kostenträger stehen zur Verfügung:
Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt max. bis zur Sachleistungsgrenze in der jeweiligen Pflegestufe
Die Krankenversicherung (SGB V) zahlt Behandlungspflege mit geringem Eigenanteil und Haushaltshilfen in besonderen Fällen
andere Sozialleistungsträger (Berufsgenossenschaften, Versorgungsamt)
Private Vorsorgeversicherungen (Private Unfallversicherung, Pflegezusatzversicherung)
Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zur Pflege) Bedürftigkeit
Wie zeitnah habe ich Anspruch auf Leistungen?
Es muss eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt sein. Aus der Pflegversicherung hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Leistungen.