FAQs Archives: "Pflege"
Was bedeutet es, wenn jemand “pflegebedürftig” ist?
Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine kranke oder behinderte Person ihren Alltag dauerhaft nicht selbstständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.
Was versteht man unter Pflegehilfsmittel?
Alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln- einem Pflegebett, und Verbrauchsprodukten- Einmalhandschuhen und Betteinlagen.
Gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist ein Anspruch, den es seit dem 1. Januar 2009, nach § 7a SGBXI, gibt. Die Berater und Beraterinnen werden von den Pflegekassen gestellt um Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten, die nötigen Informationen umfassend, individuell und unabhängig zu vermitteln.
Es können aber auch externe Berater sein. Auf Wunsch findet die Beratung in der Wohnung des (potentiell) Pflegebedürftigen statt.
Kann ich auch eine Pflegeschulung bekommen?
Wer Angehörige pflegt, kann an einem Pflegekurs seiner Pflegekasse teilnehmen. Diese Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung. Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Die Schulungen sollen darüber hinaus auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient in erster Linie der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit braucht, beruflich verhindert ist, wegen Urlaub fehlt oder selbst krank wird, gibt es die Möglichkeit durch den von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 1550,-Euro pro Jahr, eine Ersatz-Pflegeperson einzustellen.
Meine Eltern werden zunehmend hilfebedürftig, wollen aber auf keinen Fall in ein Pflegeheim. Was kann ich tun?
Es gibt viele Möglichkeiten mit Unterstützung in der eigenen Wohnung zu bleiben, dazu zählen:
Wohnraumanpassung (Rampen, Türverbreiterung, ebenerdige Dusche u.a.)
Einsatz von Hilfsmitteln (Haltegriffe, Badewannenlifter, Lifter, höhenverstellbares Bett, Rollator, Rollstuhl usw.)
Angehörige übernehmen die notwendigen Hilfen bei der Pflege und im Haushalt
Bei zunehmendem Hilfe- und Pflegebedarf Unterstützung von außen dazu holen, z.B. durch Ambulante Dienste und/oder die legale Anstellung einer Hilfe im Haushalt.
Eine Alternative zum Pflegeheim bieten möglicherweise auch Wohngruppen oder andere alternative Einrichtungen für pflegebedürftige und demente Menschen.
Ich habe eine Behinderung, will aber nicht ins Heim. Was kann ich tun?
Alle notwendigen Hilfen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die in einer eigenen Wohnung leben wollen, sind bei Ambulanten Diensten zu erhalten. Je nach Art der Behinderung, persönlichen und beruflichen Lebensumständen können dies sein:
Hilfe bei der Grundpflege, wie Aufstehen, Waschen, Anziehen, Toilettengang
Haushaltshilfe, wie Einkaufen, Kochen, Saubermachen, Wäschepflege
Eingliederungshilfe, wie Begleitung und Hilfe bei außerhäuslichen Aktivitäten in Freizeit, Ehrenamt und bei kulturellen Veranstaltungen
Arbeitsassistenz für Berufstätige mit Behinderung
Bei behinderten Menschen kommen oft mehrere Bedarfe zusammen. Um diese alle zu befriedigen eignet sich die Persönliche Assistenz. Herbei bestimmen Menschen mit Behinderung selbst darüber, wer, wann, wo und wie die notwendigen Hilfen für sie erbringt. Ab 2008 besteht im Rahmen des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch darauf, Leistungen unterschiedlicher Kostenträger in Form eines Geldbudgets zu erhalten, um sich damit Dienstleistungen bei Ambulanten Diensten einzukaufen bzw. sich diese durch legale Anstellung von Assistenzkräften selbst zu organisieren.
Was ist Häusliche Pflege?
Häusliche Pflege oder auch so genannte Ambulante Pflege hilft Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, auch mit physischen oder psychischen Einschränkungen in der gewohnten und vertrauten Umgebung zu bleiben.
Dort, wo Einschränkungen unterschiedlicher Natur und Qualität das Leben zu Hause erschweren oder gar unmöglich machen, setzt die Ambulante Pflege ein, diese verlorenen Fähigkeiten zurück zu erlangen oder diese durch die Hilfe von Pflegefachkräften zu kompensieren. Je nach Bedarf und individuellem Maßstab wird Grundpflege nach Pflegeversicherungsgesetz oder Behandlungspflege nach Krankenversicherungsgesetz erbracht.
Die Hilfe im täglichen Leben erstreckt sich dabei von 1 Mal in der Woche bis zu 8 Mal oder öfter am Tag mit einem Höchstmaß an Individualität.
Auch eine nächtliche Betreuung ist möglich. Aber nicht allein Pflege und Betreuung sind Kompetenzen der Ambulanten Pflege. Auch individuelle Beratung und Schulungen können hier abgerufen werden.
Was ist häusliche Krankenpflege?
Ärztlich verordnete Behandlungspflege, die von den Krankenkassen übernommen wird.
Ich pflege Angehörige, woher bekomme ich Unterstützung und Entlastung, wenn ich selber Hilfe brauche?
bei Beratungsstellen
bei Kursen für pflegende Angehörige, die Ambulante Dienste anbieten
durch Kombinationsleistungen zur Übernahme einzelner Verrichtungen, die bei Ambulanten Diensten gebucht werden können
durch Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege durch Ambulante Dienste
Hier berät Ihr ambulanter Pflegedienst Sie kompetent, unverbindlich und kostenfrei. Gemeinsam können individuelle Lösungen und Angebote für Sie und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen erarbeitet werden. Auch eine Vermittlung an weitere Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe ist mit dem weit reichenden Netzwerk Ambulanter Pflege meist einfach und unbürokratisch möglich.