Alle notwendigen Hilfen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die in einer eigenen Wohnung leben wollen, sind bei Ambulanten Diensten zu erhalten. Je nach Art der Behinderung, persönlichen und beruflichen Lebensumständen können dies sein:
- Hilfe bei der Grundpflege, wie Aufstehen, Waschen, Anziehen, Toilettengang
- Haushaltshilfe, wie Einkaufen, Kochen, Saubermachen, Wäschepflege
- Eingliederungshilfe, wie Begleitung und Hilfe bei außerhäuslichen Aktivitäten in Freizeit, Ehrenamt und bei kulturellen Veranstaltungen
- Arbeitsassistenz für Berufstätige mit Behinderung
Bei behinderten Menschen kommen oft mehrere Bedarfe zusammen. Um diese alle zu befriedigen eignet sich die Persönliche Assistenz. Herbei bestimmen Menschen mit Behinderung selbst darüber, wer, wann, wo und wie die notwendigen Hilfen für sie erbringt. Ab 2008 besteht im Rahmen des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch darauf, Leistungen unterschiedlicher Kostenträger in Form eines Geldbudgets zu erhalten, um sich damit Dienstleistungen bei Ambulanten Diensten einzukaufen bzw. sich diese durch legale Anstellung von Assistenzkräften selbst zu organisieren.