Ihr Ambulanter Dienst berät sie kompetent über Finanzierungsmöglichkeiten der Ambulanten Pflege oder Persönlichen Assistenz. Folgende Kostenträger stehen zur Verfügung:
Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt max. bis zur Sachleistungsgrenze in der jeweiligen Pflegestufe
Die Krankenversicherung (SGB V) zahlt Behandlungspflege mit geringem Eigenanteil und Haushaltshilfen in besonderen Fällen
andere Sozialleistungsträger (Berufsgenossenschaften, Versorgungsamt)