Wo gibt es finanzielle Unterstützung?

Wo gibt es finanzielle Unterstützung?

Ihr Ambulanter Dienst berät sie kompetent über Finanzierungsmöglichkeiten der Ambulanten Pflege oder Persönlichen Assistenz. Folgende Kostenträger stehen zur Verfügung:

  • Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt max. bis zur Sachleistungsgrenze in der jeweiligen Pflegestufe
  • Die Krankenversicherung (SGB V) zahlt Behandlungspflege mit geringem Eigenanteil und Haushaltshilfen in besonderen Fällen
  • andere Sozialleistungsträger (Berufsgenossenschaften, Versorgungsamt)
  • Private Vorsorgeversicherungen (Private Unfallversicherung, Pflegezusatzversicherung)
  • Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zur Pflege) Bedürftigkeit