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27 Okt Off
Häufig ist man im Alter nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen und ist somit auf die Pflege durch Angehörige oder gar fremde Menschen angewiesen. Doch auch unvorhergesehene Situationen können dazu führen, dass man pflegebedürftig wird und Unterstützung benötigt. In diesen Fällen ist es ratsam, bereits erste Maßnahmen ergriffen zu haben, um im Fall der Fälle auch entsprechend gerüstet zu sein. So können zum der bürokratische Weg verkürzt, zum anderen pflegende Angehörige entsprechend entlastet werden, auch in finanzieller Hinsicht. Ist der Pflegefall dann eingetreten, ist es ratsam ein Pflegetagebuch zu führen, um keine finanziellen Einbußen hinsichtlich der Einstufung in die Pflegestufe zu erleiden.
Leistungen der Pflegeversicherung
Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse wird durch die Beitragszahlungen in die Pflegeversicherung erworben. Will man diese Hilfe dann in Anspruch nehmen, wird die Einstufung in eine der drei Pflegestufen notwendig. Um hier die Pflegebedürftigkeit besser einschätzen zu können, ist es sinnvoll, über den Zeitraum von mindestens einer, besser zwei Wochen, ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen.
Die Einstufung in eine der Stufen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, anhand von vier Bereichen: hauswirtschaftliche Versorgung, Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
In sogenannten Zeitkorridoren, also dem tatsächlich benötigten Zeitaufwand, wird festgelegt, welche monatliche finanzielle Hilfe dem Betroffenen bzw. den Angehörigen zur Pflege zusteht. Wie bereits erwähnt, kann hier ein Pflegetagebuch eine Einstufung im positiven Sinne beeinflussen, da der MDK beim meist anstehenden Hausbesuch nur eine Momentaufnahme der eigentlich durchgeführten Pflegeleistungen in Augenschein nehmen kann.
Ein solches Pflegetagebuch kann selbst oder mit Hilfe von Angehörigen oder Pflegeberatern erstellt werden. Hilfe durch Berater ist vor allem dann angebracht, wenn die schriftliche Niederlegung der täglichen Handgriffe Probleme bereitet oder um keinen noch so unwichtig erscheinenden Aspekt zu vergessen. Einige Punkte sollten jedoch bei der Erstellung dieses Dokuments beachtet werden, da mitunter durch falsche Angaben eine höhere Pflegestufe verweigert werden kann. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass jede Hilfestellung notiert werden sollte. Beiläufig ausgeführte Tätigkeiten wie das Helfen beim Öffnen einer Flasche oder das Nachschenken des Glases werden häufig außer Acht gelassen, die Hilfe beim Gang zur Toilette aus Schamgefühl oder aus Sorge vor Bloßstellung des zu Pflegenden verschwiegen. Dies sind aber wichtige Zeitaspekte, die unbedingt in das Pflegetagebuch mit aufgenommen werden müssen.
Auch die Form der Betreuung muss mit aufgenommen werden. Durch den MDK anerkannte Leistungen sind Aufsicht, Anleitung, teilweise Unterstützung oder vollständige Übernahme der auszuführenden Tätigkeiten bei der täglichen Pflege, die durch Angabe der Dauer in Minuten im Pflegetagebuch zu erfassen sind. Um die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Hilfestellungen besser belegen zu können, ist es zudem ratsam, die körperlichen und geistigen Einschränkungen des zu Pflegenden mit aufzunehmen und auch im Falle von räumlichen Schwierigkeiten oder dem Einsatz von sperrigen, sehr zeitaufwendigen Hilfsmitteln diese erwähnen.
Medikamente verabreichen, Verbände wechseln und Blutdruck messen sind jedoch Aufgaben, die nicht als Zeitfaktor anerkannt werden, da diese Tätigkeiten zu der sogenannten Behandlungspflege zählt. Zahlreiche Vordrucke im Internet mit zugehöriger Anleitung bieten hier zudem eine gute Hilfestellung beim Erstellen von einem Pflegetagebuch.
Ein Pflegetagebuch führen scheint eine schwierige Angelegenheit, ist aber für die richtige Einschätzung des MDK in die Pflegestufe unerlässlich. Die oben genannten Punkte sollten daher bei der Anfertigung eines solchen Dokumentes, welches zur richtigen Einstufung der Pflegekategorie dient, beachtet und umgesetzt werden. So sind die täglichen Hilfestellungen glaubwürdig und nachvollziehbar dargestellt, was dem MDK zur richtigen Einstufung behilflich ist. So werden finanziellen Einbußen und die Verweigerung sonstiger Hilfsleistungen vermieden. Man sollte auch aus Scham nicht auf das Anfertigen von einem Pflegetagebuch verzichten, obwohl es in jeglicher Hinsicht nur ein Dokument ist und die eigentliche Fürsorge der Pflegenden nicht verdeutlichen kann.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern Ihr Pflegetagebuch zu führen.